diensthund.ch - Infos über Polizeihunde und mehr

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Was sind Diensthunde? In der Tierschutzverordnung wird in Art. 69 folgende Definition verwendet: "Diensthunde sind Hunde, die in der Armee, beim Grenzwachtkorps oder bei der Polizei eingesetzt werden oder dafür vorgesehen sind."

Drogenspürhund

Schutzhund
In verschiedenen Quellen im Internet werden auch noch Rettungshunde in der Definition der Diensthunde aufgeführt. Diese gelten aber rechtlich als Nutzhunde wie auch z.B. die Blindenführhunde, Jagdhunde oder ähnliche. Die Arbeit dieser Tier ist nicht weniger anspruchsvoll und verdienen meinen vollsten Respekt.