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Machen Sie auch Vorführungen an Schulen, in Vereinen etc.?
- Nein, ich mache keine Vorführungen. Es handelt sich hier um ein
polizeiliches Einsatzmittel und keinen Vorführhund. Zudem würde es
meinen zeitlichen Rahmen sprengen, wenn ich in meiner Freizeit noch
Vorführungen veranstalten würde. Es gibt aber Polizeikorps, welche
vereinzelt solche Vorführungen ermöglichen. Bezüglich Details und
den Voraussetzungen erkundigen Sie sich beim Polizeikommado von
Ihrem Wohnsitzkanton.
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Kann ich einmal bei einem Training zuschauen?
- Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass dies nicht möglich ist.
Die Trainingszeit ist begrenzt und muss möglichst optimal genutzt
werden. Daher ist ein Trainingsbesuch in der Regel nicht möglich.
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Ich möchte meinen Hund als Drogenspürhund ausbilden. Wohin
kann ich mich wenden?
- Als Privatperson können Sie ihren Hund nicht als Drogenspürhund
ausbilden. Zudem ist der Umgang mit Drogen verboten und es würden
Ihnen rechtliche Probleme entstehen. Die Drogensuche ist kein
Hundesport, die Hunde werden für ihre berufliche Aufgabe
ausgebildet! Suchen Sie sich eine Aufgabe, um Ihren Hund den
Neigungen entsprechend zu fördern. Arbeiten sie mit ihm auf einer
Fährte oder betreiben Sie Agility, in den kynologischen Vereinen
betreut man sie gerne.
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Ich bin an einer Maturaarbeit, würden Sie mir dazu ein paar
Fragen beantworten?
- Bitte haben Sie verständnis dafür, dass ich solche Anfragen
nicht beantworten werde. Wenden Sie sich mit Ihrer Anfragen doch an
den Verantwortlichen für das Diensthundewesen von ihrem
Polizeikorps. Auf der Seite vom Schweizerische
Polizeihundeführer-Verband finden sie Kontaktangaben für die
einzelnen Polizeikorps.
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